Ratgeber
Keller entrümpeln
Selbst machen oder machen lassen, wohin mit dem Müll und was für Mieter gilt
Rechtslage und Mannheimer Angaben geprüft am
Kurz beantwortet
Einen Keller mit ein paar Kubikmetern Hausrat räumen viele an einem Wochenende selbst. Ein Betrieb lohnt sich, wenn der Keller sehr voll ist, lange Treppen dazwischenliegen oder Schadstoffe wie Farbreste, Öl oder alte Dämmung dabei sind.
Als Mieter dürfen Sie nur räumen, was Ihnen gehört, und müssen das Kellerabteil beim Auszug leer zurückgeben. Der Vermieter darf Ihre Sachen nicht ohne Gerichtsbeschluss selbst wegräumen. In Mannheim kommt Sperrmüll einmal im Jahr kostenlos, Farben, Öle und Batterien nehmen die Recyclinghöfe an.
Soll ich den Keller selbst entrümpeln oder entrümpeln lassen?
Das hängt an vier Dingen. Je mehr davon zutrifft, desto eher lohnt sich ein Betrieb.
- Selbst machen reicht oft, wenn
- der Keller klein oder nur halb voll ist, der Weg zur Straße kurz ist, Sie ein Wochenende und ein, zwei Helfer haben und keine Schadstoffe zu erwarten sind.
- Ein Betrieb lohnt sich, wenn
- der Keller bis zur Decke voll ist, Sie viele Treppen tragen müssen, ein Termin feststeht (Übergabe an den Vermieter, Hausverkauf) oder Sie gesundheitlich nicht schwer heben können.
- Teile abgeben
- Auch eine Mischung ist möglich: Sie sortieren Wertvolles und Persönliches selbst und der Betrieb nimmt den Rest samt Entsorgung mit.
- Gleich eine Fachfirma, wenn
- Sie Asbest, einen Heizöltank oder starken Schimmel vermuten. Dazu mehr weiter unten.
Was kostet es, einen Keller zu entrümpeln?
Nach dem Rechner dieser Seite kostet ein Kellerabteil mit 15 m² und normalem Füllgrad meist 300 € bis 550 €, bei sehr vollem Keller 450 € bis 850 €. Das sind bundesweite Richtwerte, den verbindlichen Preis nennt der Betrieb nach der Besichtigung. Treppen ohne Aufzug, feuchte Räume und Sondermüll machen es teurer.
Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen
Sie räumen einen vollen Keller mit 15 m² selbst. Angenommen, Sie mieten einen Transporter für einen Tag (80 Euro), kaufen Säcke und Handschuhe (30 Euro) und brauchen mit zwei Helfern zwei Tage. Sperrmüll holt die Stadt Mannheim kostenlos ab, dafür warten Sie etwa 30 Arbeitstage. Das sind rund 110 Euro und zwei Wochenendtage. Der Betrieb kostet in diesem Beispiel ab 450 €, kommt zu einem festen Termin und nimmt alles mit. Wer rechnet, setzt die eigene Zeit und den Platz für zwischengelagerten Sperrmüll dazu.
Seien Sie vorsichtig bei sehr niedrigen Lockpreisen. Ob Entsorgung, Treppen und Sondermüll im Preis stehen, sollte im Angebot stehen. Fragen Sie schriftlich nach, was enthalten ist.
Was sollte ich im Keller nicht selbst anfassen?
- Asbest
- Alte Dämmung an Rohren, Platten aus Faserzement oder alte Kleber können Asbest enthalten. Behörden empfehlen bei Arbeiten daran einen Fachbetrieb, und ein Fund sollte vorab durch eine Materialuntersuchung bestätigt werden, weil sich Asbest leicht mit Ersatzstoffen verwechseln lässt (Merkblatt Land Brandenburg). Berühren und brechen Sie verdächtiges Material nicht.
- Heizöltank und Ölreste
- Ein alter Öltank im Keller oder Behälter mit Öl gehören nicht in den Hausmüll. Fragen Sie vorher einen Heizungs- oder Tankbetrieb.
- Starker Schimmel und Feuchte
- Ein nasser Keller mit Schimmel auf Wänden und Möbeln ist erst ein Bauproblem. Räumen Sie dann nur das Nötigste, atmen Sie keinen Staub ein und lassen Sie die Ursache klären, bevor Sie viel ausräumen.
- Unklare Flüssigkeiten und Chemikalien
- Nicht umfüllen, nicht mischen, in der Originalverpackung lassen und zum Recyclinghof bringen (siehe unten).
Wer darf den Keller überhaupt räumen?
- Eigentümer
- Wer das Haus oder die Wohnung besitzt, entscheidet über den Inhalt. Gehört der Keller zu einer Eigentumswohnung, gilt das für das eigene Kellerabteil.
- Mieter
- Sie räumen Ihre eigenen Sachen. Fremde Sachen im Keller, etwa die des Vormieters oder anderer Mieter, dürfen Sie nicht einfach entsorgen.
- Erben
- Mehrere Erben entscheiden gemeinsam, und solange offen ist, ob jemand das Erbe ausschlägt, sollte nichts weggeworfen werden. Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.
Was gilt für Mieter und Vermieter?
Wer auszieht, muss die Mietsache zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Zur Mietsache gehört das Kellerabteil, wenn es im Mietvertrag steht. Räumen Sie es also leer, kehren Sie es und geben Sie die Schlüssel zurück.
Der Vermieter darf Ihnen den Besitz nicht eigenmächtig entziehen. Räumt er ein Abteil ohne Ihre Zustimmung und ohne gerichtlichen Titel, handelt er in der Regel mit verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB), und Sie können verlangen, dass er die Störung beendet (§ 862 BGB). Fordert er Sie auf zu räumen, lassen Sie sich eine Frist schriftlich nennen und halten Sie fest, was im Abteil liegt.
Was Sie im Keller lagern dürfen, regelt der Mietvertrag, meist ergänzt durch die Hausordnung. Halten Sie den Treppenraum und die Wege zum Ausgang frei. Fragen Sie im Zweifel den Vermieter, was gelagert werden darf. Für Ihren Fall berät ein Mieterverein oder eine Anwältin.
Wohin mit dem Müll in Mannheim?
- Sperrmüll
- Jeder Haushalt kann im Jahr einmal bis zu 8 m³ oder zweimal bis zu 4 m³ kostenlos abholen lassen. Anmelden über die Behördennummer 115 oder online, Wartezeit in der Regel etwa 30 Arbeitstage. Elektroschrott wird getrennt vom Sperrmüll abgeholt und muss getrennt am Gehweg stehen (Sperrmüll anmelden).
- Problemstoffe
- Die Recyclinghöfe nehmen unter anderem Akkus und Batterien, Bauschaumdosen, Chemikalien, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Holzschutzmittel, Leuchtstoffröhren, Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel sowie öl- und lösemittelhaltige Stoffe an. Haushaltsübliche Mengen sind kostenlos (Problemstoffannahme).
- Recyclinghöfe
- Im Morchhof 37 (Montag bis Samstag 8 bis 15.45 Uhr) und ABG-Recyclinghof Friesenheimer Insel (Montag 13 bis 15.45, Dienstag bis Samstag 8 bis 15.45 Uhr), jeweils bis zur letzten Einfahrt. Angenommen werden nur Abfälle aus Mannheimer Haushalten, und wer für jemand anderen anliefert, braucht Vollmacht und Kopie des Nachweises (Öffnungszeiten, Nachweispflicht).
- Asbest, Bauschutt, Heizöl, Gasflaschen
- Diese Stoffe nennt die Seite der Stadt Mannheim nicht. Fragen Sie vorher bei der Abfallberatung der Stadt, ob und wo sie angenommen werden, und liefern Sie nichts ungefragt an.
Zeitplan zum Abhaken
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Wenn Sie die Räumung abgeben möchten
Über diese Seite können Sie einen Festpreis für die Entrümpelung bei einem Betrieb aus Mannheim anfragen. Wir leiten Ihre Anfrage in Ihrem Auftrag weiter, der Betrieb meldet sich bei Ihnen. Schreiben Sie in die Anfrage, wie groß der Keller ist, wie voll er ist, ob es Treppen gibt und ob Farben, Öl oder alte Dämmung darin liegen.
Quellen
Alle Angaben geprüft am an den hier verlinkten Gesetzestexten und Seiten.
- § 546 BGB, Rückgabepflicht des Mieters
- § 858 BGB, Verbotene Eigenmacht
- § 862 BGB, Anspruch wegen Besitzstörung
- Stadt Mannheim, Sperrmüll anmelden
- Stadt Mannheim, Recyclinghöfe
- Stadt Mannheim, Problemstoffannahme
- Stadt Mannheim, Nachweispflicht auf den Recyclinghöfen
- Land Brandenburg (LAVG), Merkblatt Umgang mit Asbest
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechtsberatung. Die Preise sind bundesweite Richtwerte und kein Angebot. Bei Verdacht auf Asbest, Schimmel oder andere Schadstoffe entscheidet eine Fachfirma. Für Ihren Fall fragen Sie einen Mieterverein, eine Anwältin oder einen Anwalt.